

Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Infinity DJ, Stand: Januar 2020
§ 1 Gegenstand:
Sämtliche Leistungen meines Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung meiner Geschäftsbedingungen. Von meinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen meiner Veranstalter nachfolgend auch Kunden genannt, haben keine Gültigkeit. Sämtliche von meinen Geschäftsbedingungen und dem sonstigen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden, Nebenabreden sind unwirksam.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages:
Mit seiner Unterschrift erkennt der Kunde den Beschallungsvertrag verbindlich an. Er bestellt verbindlich eine Beschallung und ggf. Beleuchtung im niedergeschriebenen Umfang, Zeitraum und am genannten Ort. Außerdem erkennt er mit seiner Unterschrift ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Kunde muss sich bei der Vertragsunterzeichnung durch einen gültigen Personalausweis oder einem anderen amtlichen Dokument ausweisen können. Sollte der Kunde nicht der Verantwortliche oder das gesetzliche Organ des Verantwortlichen sein, muss er mir eine von diesem unterzeichnete Vollmacht vorlegen.
§ 3 Preis und Zahlungen:
1. Es gilt der im Vertrag angegebene Preis. Bei Feiern oder Veranstaltungen vereinbart der Infinity DJ mit
Ihnen einen Festpreis, der bis zu einer bestimmten Uhrzeit gilt. Jede weitere Stunde wird dann
zusätzlich, zu einem vorher vereinbarten Preis berechnet. Meine Angebote sind stets freibleibend.
2. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, gegebenenfalls zuzüglich Fracht, Fahrtkosten,
Parkgebühren, Übernachtungskosten, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab dem
Geschäftssitz Worms, sofern dies nicht anders im Vertrag vereinbart wurde.
3. Mehrkosten aufgrund des Kunden gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
4. Eventuelle Beschädigungen am Mietmaterial gehen zu Lasten des Kunden, soweit dies der Kunde oder
seine Gäste zu vertreten haben.
5. Die Zahlung ist üblicherweise vor der Veranstaltung bzw. sofort nach Beendigung der Veranstaltung
an den vor Ort befindlichen Diskjockey in bar zu entrichten oder wird spätestens innerhalb von 1
Woche nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig. Es gilt das Buchungsdatum der genannten
Bank, des Infinity DJ. Bei Verzögerungen ist der Infinity DJ berechtigt, je 5 EUR Mahngebühren und
nach entsprechender Mahnung, Verzugszinsen gem. BGB zu erheben.
6. Der Infinity DJ kann für Mietmaterial eine im Vertrag festgelegte Kaution verlangen. Diese ist
spätestens am Tag der Abholung zu entrichten und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der
Mietgegenstände mit dem Mietpreis verrechnet bzw. zurück erstattet.
7. Verkaufsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Infinity DJ.
§ 3 Leistungen:
a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen
Vertragsbestätigung maßgebend. Der Infinity DJ bietet hier eine Beschallung und gegebenenfalls
Beleuchtung im vertraglich genannten Umfang an.
Der Veranstalter verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, sämtliche gegebenenfalls erforderlichen
Formalitäten für die Veranstaltung, hinsichtlich der Anmeldung, Genehmigung bei Behörden und
Institutionen, wie zum Beispiel: Verkehrsbehörde, Amt für öffentliche Ordnung, GEMA, u.s.w. selbst
einzuholen, zu regeln und die dafür anfallenden Gebühren und Kosten selbst zu übernehmen.
Der Infinity DJ, bzw. der eingesetzte Diskjockey ist in der Ausgestaltung seines Programms frei. Die
Programmgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Kunden. Gäste können insofern Einfluss nehmen,
dass Wünsche geäußert werden können. Diese Wünsche können aber nur berücksichtigt werden,
wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den
Ablauf der Veranstaltung nehmen.
Der Infinity DJ, ist in der Auswahl seiner Diskjockeys für die Veranstaltung frei.
Grundsätzlich aber, tritt der in der Auftragsbestätigung namentlich genannte Diskjockey für die
festgelegte Veranstaltung auf.
Bei Ausfällen infolge von Krankheit oder anderer Gründe verpflichtet sich der Infinity DJ grundsätzlich
einen Ersatz zu stellen, notfalls ist ein Ersatztermin zu vereinbaren. Bzw. haftet der Infinity DJ
höchstens in Höhe des vorab vereinbarten Honorars (Grundpreis).
b) Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
> die Erfüllung des Zweckes des Ablaufes der Veranstaltung.
> die sicherheitstechnische Aufsicht der Veranstaltung.
> den Anspruch auf eine bestimmte Person als Diskjockey.
> die Kosten, welche aufgrund des technischen Equipments entstehen (wie zum Bsp.: Strom,
Standgebühren, sonstige Gebühren oder Mietzins)
> den Anspruch auf ein zum Bsp.: markenbezogenes, bestimmtes Equipment, lediglich der Umfang und
ausreichende Leistung sind maßgeblich.
> die Haftung des Diskjockeys bzw. der Infinity DJ für versäumte Anmeldungen (wie zum Bsp. GEMA,
Sondernutzungserlaubnisse, und anderer fehlender Genehmigungen), Sperrzeitverstöße, bei
sonstigen widerrechtlichen Handlungen oder Verstöße gegen polizeiliche Anordnungen,
Ruhestörungen oder Ordnungsstörungen in Verbindung mit der angebotenen Veranstaltung.
§ 4 Vertragszeit:
Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist der Infinity DJ hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Für jeden Zeitverzug, um den der Beschallungstermin überschritten wird, ist die volle pro Mietstunde vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der hieraus pro Stunde der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den mir nachweisbar durch die Überschreitung des Termins gegebenenfalls entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern dies nicht anders im Vertrag vereinbart wurde. Bei außergewöhnlichen Härtefällen, kann in gegenseitigem Einverständnis auch ein Ersatztermin vereinbart werden.
§ 5 Vertragspflichten des Kunden:
1. Der Kunde hat das durch den Infinity DJ zur Verfügung gestellte Equipment, nachfolgend Mietmaterial
bzw. Mietgeräte genannt, pfleglich zu behandeln und vor Unwetter geschützt aufzustellen.
2. Mietgeräte dürfen durch den Kunden nicht geöffnet oder manipuliert werden.
3. Der Kunde hat für die notwendigen und ausreichenden Stromversorgungen zu sorgen
4. Der Kunde hat das Mietmaterial in einwandfreiem, sauberem und funktionsfähigem Zustand
erhalten und zurück zu geben.
5. Sollten sich bei Benutzung der Mietsache Mängel zeigen, ist der Infinity DJ davon sofort in Kenntnis
zusetzen, um ggf. für Ersatz sorgen zu können. Weitere Ansprüche gegen mich sind ausgeschlossen,
es sein denn, dass die Mängel von mir vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. In einem
solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein
etwaiges nicht funktionieren der Mietgegenstände nach einer Koppelung mit nicht von mir gestellten
Geräten seitens des Kunden haften ich unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind mir sofort
schriftlich anzuzeigen .
7. Der Kunde darf die Mietgegenstände ausschließlich für die Zwecke dieser einen Beschallung
verwenden. Er darf über sie in keiner Weise verfügen, sie insbesondere nicht verpfänden oder
belasten, sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss sie vor jeglichen Zugriffen
Dritter schützen und mich sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff
nehmen sollten (z. B. durch Pfändung).
8. Der Kunde hat für alle Genehmigungen die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen zu
sorgen. Die Genehmigungen die im direkten Zusammenhang mit Leistungen durch den Infinity DJ
stehen, sind diesem spätestens am Veranstaltungstag in Kopie auszuhändigen. Diese Leistungen
können auch, wenn dies ausdrücklich im Vertrag genannt ist, durch den Infinity DJ erbracht werden.
9. Für eventuell auftretende Schäden am Mietmaterial haftet grundsätzlich der Kunde. Die Gefahr des
Untergangs, Verlustes und des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder der
Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Kunde. Der Kunde haftet für
Verlust, Beschädigungen und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände. Für
Diebstähle und mutwillige Beschädigungen des Equipments des Infinity DJ, am Veranstaltungsort,
haftet der Veranstalter, auch wenn diese Beschädigungen durch Dritte (Kunden, Veranstaltern, Gästen
oder Servicekräften oder andere) verursacht wurden, sofern diese nicht durch den Infinity DJ zu
verantworten ist.
§ 6 Haftung:
Wenn ich die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernehme, gilt für die Haftung gleiches wie oben genannt; Das heißt, ich hafte nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden und zur Höhe beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Tagesmiete für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer. Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von mir gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung meinerseits und der Kunde hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
Für eventuelle Gehörschäden oder sonstigen Schäden welche gegebenenfalls durch das Equipment des Infinity DJ bei den Kunden, Veranstaltern, Gästen oder Servicekräften entstehen könnten, übernimmt der Infinity DJ generell keine Haftung. Der Infinity DJ bittet in diesem Zusammenhang insbesondere darum, dass anwesende Kinder generell von Lautsprechern, Beleuchtungen und Nebelmaschinen (Verbrennungsgefahr) fern gehalten werden!
§ 7 Vertragsrücktritt:
Durch den Kunden:
1. Der Kunde kann bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurück treten.
2. Für einen kurzfristigeren Vertragsrücktritt berechnet der Infinity DJ folgende Entschädigungsansprüche:
27 - 14 Tage vor der Veranstaltung: 25 %
13 - 8 Tage vor der Veranstaltung: 40 %
7 - 1 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen des Infinity DJ
zurückzuführen ist oder bei Umständen die für den Kunden nach allgemeiner Lebensauffassung
unzumutbar wären .
3. Kündigt der Kunde den Vertrag am Tag oder während einer Veranstaltung, ist der volle Vertragspreis
fällig. Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Kunde selbst dann zur Zahlung der
vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet
hat.
4. Bei außergewöhnlichen Härtefällen, kann in gegenseitigem Einverständnis auch ein Ersatztermin
vereinbart werden.
Durch den Infinity DJ:
1. Der Infinity DJ kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurück treten, wenn außergewöhnliche
Umstände, die ich nicht zu vertreten habe, die Leistungserbringung unmöglich machen.
Sollten vom Kunden vertragliche Verpflichtungen - nach vergeblicher Fristsetzung, sofern eine Solche
nicht von den Gegebenheiten her unmöglich ist - nicht erfüllt werden, bin ich von meinen
Leistungsverpflichtungen frei. In diesem Fall kann der Kunde nur die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen notwendigen Aufwendungen verlangen.
2. Der Infinity DJ kann während einer Veranstaltung vom Vertrag zurück treten, wenn die Sicherheit
seiner Mitarbeiter oder des Materials nicht durch den Kunden gewährleistet werden kann. Der Infinity
DJ ist dann berechtigt eine Vergütung für die bereits erfüllten Leistungen zu verlangen.
3. Bei außergewöhnlichen Härtefällen, kann in gegenseitigem Einverständnis auch ein Ersatztermin
vereinbart werden.
§ 8 Auf- / Abbau / Installation:
Der Veranstalter muss
- für eine ausreichende Strom-/Energieversorgung garantieren und die daraus resultierenden Kosten
selbst tragen.
- für einen ebenen, sauberen und auch bei Unwetter trockenen Aufstellort des Equipments sorgen.
- für den Auf- und Abbau bei dem „Standard Equipment“ unter optimalen Bedingungen je eine bis zwei
Stunden einplanen.
- die Zu- / Abgänge, Zu- / Abfahrten, An- / Abfahrtswege zum Veranstaltungs- / Aufbauort frei und
möglichst kurz halten. Gegebenenfalls sind vor Veranstaltungsbeginn Absprachen mit dem Infinity DJ
zu treffen und der Veranstaltungsort nach Möglichkeit vorab zu besichtigen.
- für das Transportfahrzeug des Infinity DJ bzw. des Diskjockeys, Parkraum möglichst nahe dem
Veranstaltungsort bereithalten
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Amtsgericht Worms.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen - in den Grenzen des AGB - Gesetzes, soweit dies gelten sollte - soweit wie möglich entspricht.